Kurz-Info
Transformationen & Digitalisierungsinitiativen (die umfassende Anpassung und Neugestaltung von Geschäftsprozessen durch den Einsatz digitaler Technologien) sind in schwierigen Marktbedingungen wesentliche Bausteine in der Zukunftsorientierung.
Beitrag
§73 StaRUG definiert genau, in welchen Fällen das Restrukturierungsgericht verpflichtend (d.h. obligatorisch) einen Restrukturierungsbeauftragten zu bestellen hat. Im Gegensatz zum fakultativen Restr.-B hat der Schuldner hier keinen Einfluss.
Die Flexibilität des StaRUG-Verfahrens zeigt sich darin, daß ein Unternehmen einen eigenen (den sog. fakultativen) Restrukturierungsbeauftragten "mitbringen" kann. Dies wird sicher die Regel im StaRUG-Verfahren sein. Die Voraussetzung sind aber hoch.
Eine finanzielle Restrukturierung bezeichnet alle Maßnahmen zur Stabilisierung des Cash-Flows, insbesondere Schuldenumstrukturierungen (Debt to Equity, Bankenverhandlungen), Kostenreduktionen, Carve Out's oder auch nachrangige Gesellschafterkredite.
Am Ende eines Insolvenzverfahrens gilt es Bilanz zu ziehen. Alle Vermögenswerte werden final an die Gläubiger verteilt. Hierüber ist ein Schlussbericht zu verfassen, auch eine Schlussrechnung ist erforderlich. Auch wird der IV seine Kosten abrechnen.
Nach Information und ggf. Diskussion mit den Gläubigern, geht es nun in die Umsetzung notwendiger Maßnahmen - egal ob es sich um die reine Liquidierung oder den Erhalt des Unternehmens handelt. Selbst eine Ausproduktion oder ein Verkauf sind möglich.
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