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Das StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter zu ausreichender Krisenfrüherkennung und Risiko-Vorsorge. Diese Verpflichtung ist direkt mit deren persönlichen Haftung verknüpft. Es liegt mithin im eigenen Interesse der Geschäftsleiter dies ernst zu nehmen.
Das StaRUG ermöglicht seit 2021 krisenbetroffenen Unternehmen eine privilegierte Sanierung. Dem stehen jedoch erhebliche Pflichten gegenüber, deren Nichteinhaltung mit einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung sanktioniert wird.
Kurz-Info
Weitet sich die Liquiditätskrise zu einer fehlenden Zahlungsfähigkeit aus, so spricht man vom Insolvenz-Stadium - die schwerste Krisenform im Unternehmen. Es greifen verpflichtend die Normen der Insolvenzordnung insbesondere §17, 18 und 19 der InsO
Die Erfolgskrise ist typischerweise das Resultat einer anhaltenden Absatz-Krise, in der sich die finanziellen Auswirkungen nunmehr stark bemerkbar machen. Der Preis- und Gewinn-Verfall führt schnell zu einem stark eingeschränkten Bewegungsspielraum.
Sinkende Jahresergebnisse, eine schrumpfende Eigenkapitalquote und damit eine stärkere Fremdfinanzierung zeichnet die Ertragskrise aus. Sie verschlechtert nicht nur das Ergebnis, sondern alarmiert auch beteiligten Banken und Kreditversicherer.
Während operative Krisen sich im Tagesgeschäft wiederspiegeln bzw. mit Zeiträume von (Jahres-) Berichtsperiode assoziert werden, sind Strategiekrisen definiert auf Zeiträume von 3-5 oder mehr Jahren. Oft entstehen diese still und schleichend...
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