Job
Sie sind Spezialist im Insolvenz- und/oder Wirtschaftsrecht? Dann suchen wir Sie! Als Insolvenzverwalter haben wir eine hohe Verantwortung, egal ob bei Insolvenzanfechtung oder gesellschaftsrechtlichen Streitfragen. Kommen Sie in unser Team!
Sie sind Experte auf Ihrem Gebiet und haben schon Erfahrungen im Krisen-Management, Sie kennen IDW S6 Gutachten und können auch buchaltärisch/steuerliche Fragen beantworten. Als Betriebswirtschaftler sind Zahlen Ihr Metier. Wir suchen genau Sie!
Sie haben Spaß an der Bearbeitung wirtschaftlicher Sachverhalte und behalten auch in schwierigen Situationen das Ruder in der Hand? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als Sachbearbeiter:in Insolvenz-Tabelle erhalten Sie Verantwortung und Vertrauen.
Beitrag
Die Eigenverwaltung ermöglicht dem insolventen Unternehmen in Eigenregie die Sanierung des Unternehmens voranzutreiben, d.h. anders als im Fall des Schutzschirmverfahrens auch noch im Zeitpunkt der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit.
Das Schutzschirmverfahren bietet Vollsteckungsschutz und beläßt den Geschäftsführer im "Driver Seat". Jedoch muss er binnen einer Frist von 3 Monaten ein Sanierungsplanung vorlegen, auch sind die Kosten nicht unerheblich. Lohnt es sich dennoch?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen vorläufiger und eröffneter Insolvenz? Ist mit der Anmeldung der Insolvenzforderung alles geschehen oder sollte ein Dienstleister/Lieferanten mehr tun? Lohnt sich ein solcher Aufwand? Wie können wir helfen?
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